Werksverträge

Werkverträge aus Osteuropa stellen ein probates Mittel dar, um Arbeitsaufwand abzudecken. Bei dieser Form der Personalvermittlung aus Osteuropa gehen Sie als Unternehmer keine langfristigen Verpflichtungen ein, sondern beauftragen Personal aus Osteuropa für konkrete Aufgaben. Diese Werkverträge aus Osteuropa können Sie entweder direkt mit Einzelpersonen oder mit Dienstleistern abschließen. Weite Verbreitung findet diese Variante zum Beispiel auf dem Bau, Dienstleistung und Produktion. Sie gilt bei den passenden Rahmenbedingungen als effektive Alternative zur üblichen Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa.

Die Vorteile liegen in den vergleichsweise niedrigen Kosten, der Planungssicherheit und dem Minimieren von Risiken. So lassen sich Werkverträge aus Osteuropa erfolgsbasiert abschließen: Sie zahlen nur, wenn das Personal aus Osteuropa die Arbeit tatsächlich in der vereinbarten Art erledigt.

Das ist bei einer gewöhnlichen Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa sowie einer normalen Beschäftigung nicht möglich. Als Personaldienstleister haben wir uns auf sämtliche Arten der Personalvermittlung aus Osteuropa spezialisiert. Neben der Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa organisieren wir auch Werkverträge aus Osteuropa. Unternehmer können sich erstens darauf verlassen, dass wir gezielt qualifiziertes Personal aus Osteuropa suchen. Dabei nehmen wir Ihr Anforderungsprofil zur Grundlage. Auch sozialen Kompetenzen messen wir eine große Bedeutung bei der Personalvermittlung aus Osteuropa zu. Wir bereiten die infrage kommenden Arbeitskräfte darüber hinaus optimal auf ihre künftige Tätigkeit vor. Zweitens entwerfen und vermitteln wir Werkverträge aus Osteuropa, die allen rechtlichen Anforderungen genügen. Als Unternehmer entgehen Sie so der Gefahr, Rechtsverstöße mit entsprechenden Sanktionen zu begehen.

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